DETAILS KLASSE A

Krafträder mit

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,

Dreirädrige Kleinkrafträder mit

  • Leistung von mehr als 15 kW oder
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von mehr als 15 kW.

Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

VORAUSSETZUNGEN

  • Mindestalter 20 Jahre für Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse A2
  • Mindestalter 21 Jahre für dreirädrige Krafträder über 15 kW.
  • Mindestalter 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg.

BESONDERHEITEN

  • Mit der Führerscheinklasse A dürfen sie auch folgende Fahrzeuge führen:
    A2, A1 und AM.

Wir bilden in folgenden Klassen aus !

Fahrschulklasse AM
Fahrschulklasse A1
Fahrschulklasse A2
Fahrschulklasse A
Fahrschulklasse B
Fahrschulklasse BE