AM
FAHRERLAUBNISKLASSE AM (vormals bis 2013 Klasse S)
Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds) mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
- einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW
Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html
VORAUSSETZUNGEN
- bestandener Sehtest
- bestandener Erste-Hilfe-Kurs
- Mindestalter in Sachsen: 15 Jahre
BESONDERHEITEN
Mit der Führerscheinklasse AM dürfen sie auch folgende Fahrzeuge führen:
- Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h welche erstmals vor dem 01.01.2002 in den Verkehr gebracht wurden.
- Kleinkrafträder aus DDR-Produktion der Marke SIMSON (max 50 cm3 und einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h) welche erstmals vor dem 01.04.1992 in den Verkehr gebracht wurden.
A1
FAHRERLAUBNISKLASSE A1 (Der Einstieg in die Welt der Motorräder)
Krafträder mit
- Hubraum von nicht mehr als 125 cm³
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg
auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit
- symmetrisch angeordneten Rädern und
- Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- Leistung von bis zu 15 kW.
Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html
BESONDERHEITEN
Die theoretische Prüfung kann bereits drei Monate und die praktische Prüfung ein Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
A2
FAHRERLAUBNISKLASSE A2 (Leistungsbeschränkte Motorräder)
Krafträder (auch mit Beiwagen)mit
- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg
Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html
Infos zum schrittweisen Aufstieg von A1 über A2 zu A
Besitzer der Fahrerlaubnisklasse A1 müssen lediglich noch eine Praxisprüfung absolvieren, um mit Fahrzeugen der Klasse A2 fahren zu können. Wer seinen Führerschein der Klasse A1 desweiteren bereits zwei Jahre besitzt, braucht ebenfalls nur noch die praktische Prüfung zu absolvieren, um die Klasse A2 zu erreichen.
Nach weiteren zwei Jahren besteht dann die Möglichkeit, nach einer bestandenen Praxisprüfung auf die große Klasse A umzusteigen.
Somit können Sie beginnend mit der Klasse A1 erst Erfahrungen im Umgang mit Motorrädern sammeln und schrittweise im Abstand von zwei Jahren auf die nächst höhere Klasse wechseln.
A
FAHRERLAUBNISKLASSE A (Schwere Motorräder)
Krafträder mit
- Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,
Dreirädrige Kleinkrafträder mit
- Leistung von mehr als 15 kW oder
- mit symmetrisch angeordneten Rädern und
- Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- Leistung von mehr als 15 kW.
Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html
VORAUSSETZUNGEN
- bestandener Sehtest
- bestandener Erste-Hilfe-Kurs
- Mindestalter 20 Jahre für Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse A2
- Mindestalter 21 Jahre für dreirädrige Krafträder über 15 kW.
- Mindestalter 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg.
B
FAHRERLAUBNISKLASSE B
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
- mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
- mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html
Mit einem Führerschein der Klasse B ist es zudem möglich, Quads ohne Beschränkung zu fahren.
VORAUSSETZUNGEN
- Mindestalter 18 Jahre
- bestandener Sehtest
- bestandener Erste-Hilfe-Kurs
BE
FAHRERLAUBNISKLASSE BE
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg
Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html
Der Unterschied vom Führerschein B und BE
Beim Führerschein der Klasse BE darf der Anhänger über 750 kg schwer sein. Ist er das nicht, reicht der Führerschein der Klasse B, gegebenenfalls mit Schlüsselzahl 96, aus. Der Anhänger beim Führerschein B darf ein zulässiges Gesamtgewicht bis maximal 750 kg besitzen. Sie darf höher sein, solange das Gesamtgewicht des Zuges (Pkw und Anhänger) nicht über 3.500 kg liegt. Sollten Sie mit Ihrem Gespann über diesem Wert liegen, ist die Schlüsselzahl B96 vielleicht das Richtige für Sie. Bei dieser können Sie das Kombinationsgewicht auf 4.250 kg erhöhen.
Der Anhängerführerschein BE erweitert das reine Anhängergewicht des B-Führerscheins auf maximal 3.500 kg. Außerdem dürfen Sie bis zu 8 Personen im Auto oder Transporter mitnehmen. Die Klasse BE ist der Führerschein für Pferdefreunde. Zahlreiche Pferdeanhänger können nur mit dem Anhängerführerschein BE gefahren werden, da die Anhänger über 750 kg wiegen.
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/be-fuehrerschein/