DETAILS KLASSE A
Krafträder mit
- Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,
Dreirädrige Kleinkrafträder mit
- Leistung von mehr als 15 kW oder
- mit symmetrisch angeordneten Rädern und
- Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- Leistung von mehr als 15 kW.
Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html
VORAUSSETZUNGEN
- Mindestalter 20 Jahre für Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse A2
- Mindestalter 21 Jahre für dreirädrige Krafträder über 15 kW.
- Mindestalter 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg.
BESONDERHEITEN
- Mit der Führerscheinklasse A dürfen sie auch folgende Fahrzeuge führen:
A2, A1 und AM.