DETAILS KLASSE A2
Leistungsbeschränkte Krafträder (eingeschlossen Beiwagen) mit
- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg
Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html
Infos zum schrittweisen Aufstieg von A1 zu A2 und A
Zum Erwerb der Klasse A2 muss der Bewerber mindestens zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A1 sein. Eine erneute Theorieprüfung ist nicht notwendig. Es erfolgt eine praktische Ausbildung ohne Sonderfahrten und eine praktische Prüfung. Das gleiche gilt für den Aufstieg von A2 auf A.