Begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF17)
Die Ausbildung in der Klasse B/BE darf mit 16 1/2 Jahren begonnen werden, jedoch ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, in der Regel der Eltern, erforderlich. Die Ausbildungsinhalte entsprechen denen der normalen Ausbildung für die Fahrerlaubnis Klasse B. Entsprechend sind auch die Prüfungsfristen ausgelegt. Frühestens 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres dürfen die theoretische Prüfung und 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung abgelegt werden. Nach erfolgreich abgelegter praktischer Prüfung erhält der Fahrschüler ein Prüfbescheinigung, die im gesamten Bundesgebiet und Österreich gültig ist.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf der junge Fahrer aber nur in Begleitung fahren. Dazu muss bereits bei Antragstellung mindestens eine Begleitperson angegeben werden, die mindestens 30 Jahre alt ist, mindestens 5 Jahre ohne Unterbrechung im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B ist und maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg besitzt.
Ferner schließt die Klasse B die Klasse AM ein. Daher darf die Klasse AM auch ohne Begleitung gefahren werden. Auch beim begleitenden Fahren beginnt unmittelbar nach Erhalt der Prüfbescheinigung die Probezeit. Die Prüfbescheinigung gilt bis maximal 3 Monate nach dem 18. Geburtstag als Führerschein, die Begleitperson(en) sind dort ebenfalls eingetragen.
Beim Fahren muss der Fahranfänger die Prüfbescheinigung und einen Ausweis oder Reisepass mit sich führen, da die Bescheinigung kein Passbild enthält. Mit 18 erhält der Fahranfänger bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde den Kartenführerschein. Ohne diesen darf er noch maximal 3 Monate mit der Prüfbescheinigung fahren.
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